Bereits im November 2019 kündigte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in einer Pressemitteilung (BMJV, 7. November 2019) an, die Rechte von überschuldeten Verbrauchern zu stärken und bisher geltende Insolvenzrichtlinien in Hinsicht auf eine verkürzte Restschuldbefreiung anzupassen. Bisher war es nur unternehmerisch tätigen Personen möglich, die Regeldauer der Restschuldbefreiung von 6 auf 3 …