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Verbraucherinsolvenz

Privatinsolvenz bentragenEine „Privatinsolvenz“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein gerichtliches Schuldenregulierungs-Verfahren bei Privatpersonen, die eine Befreiung von Schulden nach bestimmten Kriterien möglich macht. Offiziell spricht man von „Verbraucherinsolvenz“.

In Deutschland kann ein „Verbraucherinsolvenzverfahren“ mit dem Ziel der Restschuldbefreiung seit Veröffentlichung des neuen Insolvenzrechts 1999 eröffnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass außergerichtlichen Einigungsversuchen mit den Gläubigern nicht zugestimmt wurde und keine Vergleiche möglich waren. Eine Privatinsolvenz können nur überschuldete Personen beantragen, die NICHT selbstständig tätig waren oder sind. Somit ist dieses vereinfachte Entschuldungsverfahren nur für Verbraucher und nicht für Unternehmer oder Selbstständige ausgerichtet. Für Selbsständige greift nach deutscher Gesetzgebung das sog. „Regelinsolvenzverfahren„.

Eine Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz läuft folgendermaßen ab:

Der erste Schritt raus aus den Schulden sollte immer eine seriöse Schuldnerberatung sein. Nicht immer ist eine Privatinsolvenz notwendig. Sprechen Sie uns an und vereinbaren einen Termin zum kostenlosen Erstgespräch. Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Kaiserslautern helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert.

  1. Zur Beantragung müssen verschuldete Personen versucht haben, eine außergerichtliche Einigung mit den fordernden Gläubigern zu erzielen. Funktioniert das nicht, muss der Einigungsversuch von einer offiziellen Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden. Mit dieser von der Schuldnerberatung ausgestellten Bescheinigung kann dann Insolvenz angemeldet werden.
  2. Vor Beginn des eigentlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens versucht das Gericht zunächst erneut, eine Einigung in Form eines Vergleichs mit den Gläubigern zu erzielen. Schlägt auch dieser zweite Einigungsversuch fehl, wird das Verfahren eröffnet: Alle vorhandenen und pfändbaren Wert- und Vermögensgegenstände werden unter den Gläubigern je nach Forderungshöhe anteilig aufgeteilt. Die verschuldete Person erhält einen Treuhänder, der zukünftig das „Vermögen“ betreut und allein darüber entscheidet, in welcher Form es verwertet werden kann.
  3. Im Anschluss an das eigentliche Verfahren kommt die sog. „Wohlverhaltensphase“, in der der Schuldner versuchen muss, so viel wie möglich von seinem Schuldenberg abzutragen. Er ist verpflichtet, alle Einkünfte, die über der Pfändungsgrenze liegen zur Schuldentilgung einzusetzen. Die Wohlverhaltensphase kann 3, 5 oder 6 Jahre dauern.
  4. Hat man die Wohlverhaltensphase erfolgreich hinter sich gebracht kommt es schließlich zur „Restschuldbefreiung“: Das bedeutet, alle übrigen Schulden werden erlassen und man ist wieder schuldenfrei.

Hinweis zu den Prozesskosten des Privatinsolvenzverfahrens:

In Deutschland gibt es die Möglichkeit des sogenannten „Stundungsverfahrens“ für Insolvenzverfahren: Hierbei übernimmt der Staat die kompletten Kosten für das Gerichtsverfahren. Erst nach der Restschuldbefreiung und Erlass aller Schulden, müssen die Verfahrenskosten bezahlt werden. Diese Regelung ermöglicht es auch komplett mittellosen Menschen, sich aus der Überschuldung zu befreien, ohne vorher die Prozesskosten als Vorschuss aufbringen zu müssen.