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Regelinsolvenz

Insolvenzberatung Regelinsolvenz Kaiserslautern

Im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz kann die „Regelinsolvenz“ nur von Unternehmern, Gesellschaften, Selbstständigen und ehemals Selbstständigen (wenn es mehr als 19 Gläubiger gibt) beantragt werden. Ein Versuch der außergerichtlichen Einigung ist nicht zwingend vorausgesetzt, jedoch immer zu empfehlen. Ist ein Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger nicht mehr zahlungsfähig und/oder überschuldet, kann er sich mit einem Regelinsolvenzverfahren innerhalb von drei, fünf oder sechs Jahren von seinen Schulden befreien lassen. Eine weitere Besonderheit der Regelinsolvenz besteht darin, dass selbstständige Arbeit weitergeführt werden kann und Unternehmen NICHT zwangsläufig aufgelöst werden müssen.

Als kompetente Schuldnerberatungsstelle in Kaiserslautern unterstützen und begleiten wir Sie bei allen Schritten zur Regelinsolvenz. Vor Beantragung und Verfahrenseröffnung sollten Sie sich unbedingt bei einer Schuldnerberatung beraten lassen, um gravierende Fehler und spätere Nachteile zu vermeiden. Gibt es beispielsweise unrichtige oder fehlerhafte Angaben im Eröffnungsantrag eines Regelinsolvenzverfahrens, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Gemeinsam mit unseren Mandanten bereiten wir zur Antragstellung alles sehr gewissenhaft vor und sind während des gesamten Entschuldungsprozesses an Ihrer Seite.

Wie verläuft eine Regelinsolvenz?

  1. Die Vorbereitungsphase

Als erstes gilt es, die aktuelle Schulden- und Vermögenssituation genau zu analysieren. Auf Basis dessen erarbeiten wir einen gut strukturierten Schuldenbereinigungsplan und bereiten die Antragsstellung bei Insolvenzgericht vor. Wir empfehlen vor Antragsstellung immer, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen um das durchaus komplizierte und zeitaufwändige Insolvenzverfahren vielleicht dennoch vermeiden zu können. Gerne prüfen wir in Ihrem individuellen Fall, ob ein Vergleich möglich ist.

  1. Das eigentliche Insolvenzverfahren

Wurde der Insolvenzantrag gestellt, gibt das Gericht nach ca. 4-6 Wochen per Beschluss die Eröffnung des Verfahrens bekannt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie vor Vollstreckungsmaßnahmen und Pfändungen durch Ihre Gläubiger geschützt. Von diesen dürfen Sie dann auch nicht mehr kontaktiert werden. Das Regelinsolvenzverfahren und die sogenannte „Wohlverhaltensphase“ beginnt und dauert drei, fünf oder sechs Jahre. Die Weichen in Richtung Restschuldbefreiung sind gestellt.

  1. Die Restschuldbefreiung

Hat man die 3 bis 6 Jahre dauernde Phase des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase überstanden, wird vom Gericht die „Restschuldbefreiung“ (nach § 301 Insolvenzordnung [InsO]) erteilt. Ist dies geschehen, wurde das Hauptziel erreicht: Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen und Sie sind entschuldet. Alle zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Schulden werden aufgehoben. Einzig ausgenommen sind „unlautere Schulden“, wie etwa aus strafrechtlichen Forderungen.

 

In Kaiserslautern, Homburg, Zweibrücken, Pirmasens und Neunkirchen sind wir als kompetente Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für ein kostenloses Vorgespräch. Sie erreichen uns an allen Werktagen von 09:00 bis 18:00 Uhr unter folgender Rufnummer: 0631-31185021