Insolvenz kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Zahlungsunfähigkeit“ (solvere=zahlen, insolvens=nicht-zahlen-können). Kann ein Schuldner also seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, es droht eine Zahlungsunfähigkeit aufgrund mangelnder Liquidität oder ist man „überschuldet“ spricht man von einer Insolvenz. Ein ähnlich benutzter Begriff ist der sog. „Konkurs“, der v.a. in den deutschsprachigen Nachbarländern Schweiz und Österreich üblich ist und in Deutschland eher selten und nur für Unternehmensinsolvenzen gebräuchlich ist.
Eine Insolvenz kann verschiedene Ursachen haben. Als „interne Ursachen“ werden selbstverschuldete Maßnahmen bezeichnet, wie etwa unternehmerische Fehleinschätzungen oder risikohafte Investitionen, die zu einer Insolvenz führen. Als „externe Faktoren“ werden Insolvenzursachen bezeichnet, die nicht steuer- oder abwendbar waren oder auch unvorhergesehene Ereignisse.
Gerade bei einer „Privatinsolvenz“ bzw. „Verbraucherinsolvenz“ empfiehlt es sich dringend, einen Schuldnerberater zu Rate zu ziehen um z.B. das gesetzlich vorgegebene Verfahren zur Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen zu können.