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Gerichtliche Einigung

Gerichtlicher Vergleich statt InsolvenzKommt eine außergerichtliche Einigung nicht zu Stande bleibt außer dem Insolvenzverfahren noch eine Möglichkeit, die Schuldenbereinigung zu erreichen: Das sog. „gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren“, auch als gerichtlicher Vergleich bezeichnet.

Gerichtlicher Vergleich: Ablauf & Vorraussetzungen

Voraussetzung für einen gerichtlichen Vergleich ist, dass man einen Antrag auf Privatinsolvenz bzw. ein Verbraucherinsolvenzverfahren stellt. Bei der Vorbereitung des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist der Versuch mit den Gläubigern eine akzeptable Einigung zu erreichen gesetzlich vorgeschrieben. Erst mit der Bescheinigung (nach § 305 InsO), dass den Gläubigern im letzten halben Jahr ein Plan zur Schuldenbereinigung unterbreitet wurde ist der Beweis eines Einigungsversuchs erbracht und nur dann kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Eine solche Bescheinigung wird von anerkannten Schuldnerberatungsstellen ausgestellt. Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden Sie auf der Seite „Insolvenz“.

Gericht kann Einigung erzwingen

Mit dem gerichtlichen Vergleich kann – unter bestimmten Voraussetzungen –  dennoch eine Einigung mit den Gläubigern (zwingend) erwirkt werden: Haben dem vorgelegten Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der Gläubiger zugestimmt UND ist mit den Forderungen dieser Gläubiger mehr als die Hälfte der Forderungen abgedeckt, kann das Gericht die Einigung zwingend beschließen. Diesen Beschluss müssen alle Gläubiger akzeptieren, es kommt zu keinem Insolvenzverfahren. Schon gestellte Insolvenz-Anträge werden zurückgezogen.

Was tun, wenn die gerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann?

Ist jedoch auch mit einem gerichtlichen Vergleich keine Einigung zu erzielen, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Auch hier begleiten wir Sie als erfahrene und qualifizierte Schuldnerberatung unterstützend bei allen notwendigen Schritten bis hin zur Restschuldbefreiung.

Als Schuldnerberatung sind wir in Kaiserslautern, Homburg, Zweibrücken und Pirmasens Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Schuldenbereinigung durch einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich. Für eine Terminvereinbarung sind für Sie erreichbar unter:

 0631-31185021