Wie verläuft eine außergerichtliche Einigung? Wann ist eine außergerichtliche Einigung sinnvoll? Wie ist der Ablauf und was muss ich tun?
Eine außergerichtliche Einigung ist eine Alternative zum komplizierten gerichtlichen Insolvenzverfahren und der „gerichtlichen Einigung“. Als erfahrene Schuldnerberater empfehlen wir, eine außergerichtliche Einigung der Anmeldung zur Insolvenz vorzuziehen, um von vielen Vorteilen zu profitieren und sich schnellstmöglich aus der Schuldenspirale zu befreien.
Der erste Schritt ist der Weg zur Schuldnerberatung. Hilfreich ist hier, wenn man vorab eine Liste mit einem groben Überblick über die Gläubiger und alle offenen Forderungen erstellt. In einem zielorientierten Erstgespräch werden dann alle Gläubiger inklusive Anschriften und Forderungshöhe erfasst und ein erster Tilgungsplan zur Schuldenbereinigung erstellt.
Im nächsten Schritt wird Kontakt zu den Gläubigern aufgenommen und um eine aktualisierte Aufstellung aller Schulden inklusive aller aufgelaufener Zusatzkosten gebeten. Diese Aufstellung muss (verpflichtend) mitgeteilt werden, hierfür entstehen keine Kosten. Hat man jetzt eine präzise Übersicht über alle Schulden, erarbeiten wir als Schuldnerberatung gemeinsam mit Ihnen einen sog. „Schuldenregulierungsplan“. Mit diesem Tilgungsplan wird bestimmt, wie, wann und in welcher Höhe die Forderungen der Gläubiger beglichen werden sollen. Ihr aktuelles Einkommen, Lebensführungskosten oder Unterhaltsverpflichtungen werden dabei genauestens berücksichtigt. Es sind Einmalzahlungen oder Ratenzahlungen möglich, in der Regel wird ein Schuldenbereinigungsplan auf drei bis fünf Jahre ausgelegt.
Jetzt kommt es zur Verhandlung mit den Gläubigern, wobei wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Bereich Schuldnerberatung tatkräftig unterstützen. Erfahrungsgemäß ist eine außergerichtliche Einigung auch für die Gläubiger die annehmbarere Variante als ein gerichtliches Insolvenzverfahren, da so genauer abzusehen ist, wann wieviel von den Forderungen beglichen wird, und ob überhaupt. Sind alle Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungs-Angebot einverstanden, wurde die „außergerichtliche Einigung“ erzielt. Dadurch werden weitere Zinsen, Mahnungen, Vollstreckungsbescheide und Kontopfändungen abgewendet.