Vergleich

Außergerichtlicher Vergleich bei Überschuldung

Oft sehen überschuldete Personen als einzigen Ausweg aus den Schulden die Insolvenz. Als erfahrene Schuldnerberatungsstelle empfehlen wir aber immer zu versuchen, mit den fordernden Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. So kann man sich das durchaus langwierige und komplexe gerichtliche Insolvenzverfahren ersparen und auch die negativen Begleiterscheinungen, die eine Insolvenz mit sich bringt. Durch einen außergerichtlichen Vergleich ist eine vorzeitige Entschuldung möglich. In den meisten Fällen kann die Rückzahlungssumme deutlich vermindert werden (um bis zu 80 %).

Vorteile: Außergerichtlicher Vergleich vs. Insolvenzverfahren

  • Vermeidung eines Insolvenzverfahrens
  • Schnellere Schuldenbefreiung, oft sogar sehr kurzfristig möglich
  • Einträge in Schuldnerverzeichnissen und Bonitätsauskünften (SCHUFA, CreditReform etc.) können deutlich schneller gelöscht werden
  • Vermeidung von Kontopfändung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Regulierung aller Schulden, auch solche, die von der gesetzl. Restschuldbefreiung nicht abgedeckt wären (Forderungen wie Geldstrafen oder Bußgelder)
  • keine Gerichtskosten

 

In den meisten Fällen sind die Gläubiger gesprächsbereit und an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. In der Regel sind Rückzahlungsquoten von 25% bis 35% der aufgestellten Forderungen realistisch. Zudem bietet sich die Möglichkeit, sich auf Einmal-Zahlungen oder Ratenzahlungen zu einigen, die in einem Zahlungsplan bestimmt werden. Um die Gläubiger zu überzeugen empfehlen wir unbedingt die Beratung durch eine erfahrene Schuldnerberatung oder einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Als professionelle Schuldnerberatung in Kaiserslautern unterstützen wir Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich und begleiten Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zu einer Einigung mit Ihren Gläubigern. Terminvereinbarung für Kaiserslautern, Homburg, Zweibrücken und Pirmasens unter:  0631-31185021

 

Ablauf Außergerichtlicher Vergleich: Schritt für Schritt zur Schuldenfreiheit

 

1. Vorbereitende Beratung durch seriöse Schuldnerberatung:

Klärung der individuellen Schuldensituation und Erfolgsaussichten für einen außergerichtlichen Vergleich, Entwicklung Verhandlungsstrategie und Vergleichsangebot

2. Verhandlung mit den Gläubigern:

Kontaktaufnahme, erste Vergleichsangebote, Erarbeitung eines Schuldentilgungsplanes (Einmalzahlungen, Ratenzahlungen) mit dem Ziel des Schuldenerlasses

3. Einigung

Sind alle Gläubiger mit dem unterbreiteten Vergleichsangebot einverstanden, wird mit den vereinbarten Zahlungen begonnen und eine vorzeitige Entschuldung ist möglich geworden. Gibt es Probleme bei der Einigung, unterstützen wir Sie als Schuldnerberater bei den Nachverhandlungen um einen Vergleich doch noch möglich zu machen.

4. Keine Einigung?

Im Falle, dass mit den Gläubigern keine Einigung erzielt werden kann, ist noch nicht alles verloren: In einem solchen Fall bietet sich die Lösung durch ein „gerichtlichen Vergleich“ an, wodurch sich eine Einigung auch gerichtlich erzwingen lässt.

Außergerichtliche Einigung

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Gerichtliche Einigung

Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zu Stande bleibt außer dem Insolvenzverfahren noch eine Möglichkeit, die Schuldenbereinigung zu erreichen: Das sog. „gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren“, auch als gerichtlicher Vergleich bezeichnet. Gerichtlicher Vergleich: Ablauf & Vorraussetzungen Voraussetzung für einen gerichtlichen Vergleich ist, dass man einen Antrag auf Privatinsolvenz bzw. ein Verbraucherinsolvenzverfahren stellt. Bei der Vorbereitung des eigentlichen Insolvenzverfahrens ist …

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