Ihre Schuldnerberatung in Kaiserslautern und Homburg
Schuldenfrei in 3 Jahren!
Für alle ab dem 01.10.2020 eingereichte Insolvenzanträge beträgt die Insolvenzlaufzeit bzw. die Dauer der Restschuldbefreiung nur noch 3 Jahre, und das ohne weitere Bedingungen wie z.B. einer Mindestbefrie- digungsquote oder Zahlung von Verfahrenskosten. Sie haben hierzu Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!
Wir bieten unseren Mandanten eine seriöse Schuldnerberatung in Kaiserslautern und Umgebung an. Mit unserer fachlichen Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Schuldnerberatung können wir Ihnen helfen, der Schuldenfalle zu entkommen und Sie Schritt für Schritt in ein schuldenfreies Leben führen. Wir beraten und unterstützen Privatpersonen (Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzen) und Unternehmen (Regelinsolvenzen) bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen.
Schritt für Schritt zur Schuldenfreiheit: Wir helfen Ihnen.
Sie können Ihre Rechnungen oder die Wohnungsmiete nicht mehr bezahlen? Sie wissen gar nicht mehr, wieviel Schulden Sie haben? Der Gerichtsvollzieher steht schon vor der Tür? Sie wissen nicht, wie Sie die Schuldenlast bewältigen können? Sie können Ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen aufgrund von plötzlicher Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflege eines Familienmitglieds? Oft geraten Menschen sowohl privat als auch beruflich aufgrund bestimmter, nicht voraussehbarer Ereignisse in die Schuldenfalle, aus der Sie sich nicht oder nur sehr schwer selbst befreien können.
Wir bieten verschuldeten Personen die Schuldnerberatung durch eine “ i. S. d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO“ geeignete Person und unterstützen Sie zielführend und kompetent, sich von Ihren Schulden restlos zu befreien.
Wer trägt die Kosten für die Schuldnerberatung?
Das Erstgespräch mit uns ist für Sie immer kostenfrei und absolut unverbindlich. Menschen mit geringem Einkommen oder mittellose Personen können über einen „Beratungshilfeschein“ eine Kostenübernahme beantragen. Berechtigt sind Personen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beanspruchen und/oder deren Einkommen das Arbeitslosengeld 2 (Weitere Informationen: ALG 2) nicht übersteigt. Auch Schuldnern, die aufgrund von einer Pfändung mit dem Existenzminimum auskommen müssen, steht diese finanzielle Beratungshilfe zu. Der Beratungsschein kann beim jeweilig zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Zielorientiertes Erstgespräch: Kostenlos und unverbindlich
Zögern Sie nicht und vereinbaren noch heute einen Termin. In einem kostenlosen Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge und erarbeiten erste Lösungsvorschläge aus der Schuldenspirale. Über alle möglichen entstehenden Kosten werden Sie transparent informiert, das Erstgespräch ist für Sie absolut unverbindlich.
Schuldnerberatung Kaiserslautern: Für einen Termin erreichen Sie uns unter:
Tel.: 0631 / 31185021 und mobil: 0152 / 03074667